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Santander (SEB) Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance - Hilfe für Anleger

Pressemeldung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 19.06.2012 10:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Schadensersatz für Anleger der Santander Vermögensverwaltung.
Santander (SEB) Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance - Hilfe für Anleger
Santander (SEB) Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance
Der Mischfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance soll seinen Anleger "eine langfristig hohe Vermögenssteigerung mit Verlustbegrenzung" bieten. Von diesem Ziel ist der Mischfonds momentan recht weit entfernt - seit dem Start im Jahr 2008 verlor der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance rund insgesamt rund 9 % an Wert. Nach einem positiven Start musste der Fonds im letzten Jahr einen Wertverlust von gut 12 % verbuchen. Und auch dieses Jahr ist die Entwicklung des Mischfonds im ersten Halbjahr allenfalls als stagnierend einzuordnen. Anders als die aufwärtsstrebenden Aktienmärkte konnte der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance in der ersten Hälfte des Jahres 2012 lediglich einen Wertzuwachs von 0,31 % verbuchen. Der Mischfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance investiert in Rentenfonds, Aktienfonds und auch offene Immobilienfonds. Letztere befinden sich seit längerem in einer Krise. Auch offene Immobilienfonds, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance investierte, sind betroffen. So liegen etwa 10 % des Fondsvermögens in den beiden aufgelösten offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest und AXA Immoselect.

Was können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance, die nicht einfach die weitere Entwicklung abwarten möchten, unternehmen? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So können Anleger des Mischfonds Klarheit über ihre Handlungsmöglichkeiten erhalten. Es kann geklärt werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Banken oder Anlageberater durchgesetzt werden können, sollten diese die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance fehlerhaft beraten haben. Beispielsweise kann eine Falschberatung dann vorliegen, wenn während der Anlageberatung nicht darauf hingewiesen wurde, dass ein Mischfonds geschlossen werden kann, wie dies bereits bei dem Schwesterfonds Santander Total Return geschah. Daher ist der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance keine geeignete Kapitalanlage für Anleger, die jederzeit auf ihr Geld zugreifen möchten.. Auch ein Hinweis auf die seit dem Jahr 2004 erstmals auftretende und seit 2008 sich verschärfende Krise der offenen Immobilienfonds, bei der es zu Schließungen und Liquidationen kam, musste erfolgen.

Sollten die Banken oder Anlageberater eine der obigen Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt haben, berieten sie die Anleger falsch. Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen, dass Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance sich von ihrer Beteiligung an dem Mischfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können, gut. Anleger, die aufgrund der bislang eher dürftigen Entwicklung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return Chance unzufrieden sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt wenden, um sich beraten zu lassen.

Weiterlesen unter:

Infoseite zur Santander Vermögensverwaltung

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Einsteinallee 1
77933 Lahr
E-Mail: ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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