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Informationen zur E-Rechnungspflicht

Pressemeldung von: GBS-Die PublicityExperten - 18.12.2024 10:08 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Informationen zur E-Rechnungspflicht
Steuerberater Roland Franz
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.

Für Leistungen an den Endverbraucher besteht nach wie vor keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.

Übergangsregelung:

"Im Rahmen der Übergangsregelung können Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026 Rechnungen weiterhin in Papierform oder mit Zustimmung des Leistungsempfängers beispielsweise als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab 2027 gilt diese Möglichkeit nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800.000 Euro. Damit wird den Unternehmen mehr Zeit eingeräumt, ihre Systeme und Prozesse auf die E-Rechnung umzustellen", präzisiert Steuerberater Roland Franz den Vorgang.

Ausnahmen:

Neben der Übergangsfrist gibt es auch langfristige Ausnahmen, allerdings nur für bestimmte Rechnungsarten. So können Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und voraussichtlich auch Rechnungen von Kleinunternehmern (nach § 19 Umsatzsteuergesetz) von der E-Rechnungspflicht ausgenommen werden. Diese Regelungen sollen vor allem kleinere Unternehmen als Rechnungsaussteller entlasten, die weiterhin die Wahl haben, wie sie ihre Rechnungen ausstellen.

Keine Übergangsfristen:

Für den Empfang einer E-Rechnung gibt es keine Übergangsfristen. Ab dem 01.01.2025 muss der Rechnungsempfänger im Geschäftsverkehr sicherstellen, dass er E-Rechnungen empfangen kann, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern v. 01.11.2024 (il)

Fundstelle(n): NWB, FAAAJ-78244

Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Telefon: 0201-81095-0
Homepage: http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
E-Mail: ag@publicity-experte.de
Telefon: 0201-8419594
Homepage: http://www.publicity-experte.de

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