Griechenland Anleihen - Commerzbank Klage und Schadensersatz
Pressemeldung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 19.06.2012 10:35 Uhr
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Fachanwalt berät Anleger griechischer Staatsanleihen.
Griechenland Anleihen, griechische Staatsanleihen, Bond, Commerzbank
Griechenland hat gewählt und die weltweiten Finanzmärkte warten nervös ab, wie die neue griechische Regierung agieren wird. Auch viele Privatanleger werden (nicht nur fussballbedingt) nach Griechenland blicken. Im Frühjahr mussten Anleger griechischer Staatsanleihen durch den Schuldenschnitt herbe Verluste hinnehmen. Auch wurden die alten Griechenland Anleihen gegen neue Anleihen ausgetauscht. Diese neuen griechischen Staatsanleihen sind erst im Jahr 2042 fällig und werden deutlich geringer verzinst. Da Griechenland noch längst nicht über den Berg ist, stehen Privatanleger, die in Griechenland Anleihen investierten nun vor der Frage, wie sie handeln sollen.
Oft bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger von Griechenland Anleihen. Insbesondere dann, wenn sie von ihrer Bank, zum Beispiel der Commerzbank, eine sichere Anlage mit einer kurzen Laufzeiten wünschten. Auch wenn Staatsanleihen früher als sicher galten, musste diese Einordnung bereits vor Jahren im Rahmen der Finanzkrise revidiert werden. Zumindest auf die bereits bestehenden Risiken der griechischen Anleihen hätte hingewiesen werden müssen. Auch die Unsicherheiten in Spanien, Italien, Argentinien und Portugal zeigten und zeigen deutlich, dass Staatsanleihen nicht vollkommen sicher sind.
Anleger, die in ihrem Depot Griechenland Anleihen haben, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Erfahrungen der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Bezug auf Griechenland Anleihen zeigen, dass die Aufklärung über Risiken bei Staatsanleihen vor dem Hintergrund der Finanzkrise oft Defizite aufwies. Da die kommenden Wochen dramatische Entwicklungen mit sich bringen können, sollten Anleger, die in Griechenland Anleihen investierten, nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.
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