Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

König Mohammed VI. und Emmanuel Macron stärken die bilaterale Partnerschaft

Pressemeldung von: Khalid Drawi - 31.07.2024 14:59 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



König Mohammed VI. hat am 31. Juli eine Botschaft an den französischen Präsidenten Emmanuel Macron gerichtet, in der er die offizielle Unterstützung Frankreichs für die Souveränität Marokkos über die Sahara begrüßt. Der König nutzte die Gelegenheit, um den Präsidenten zu einem Staatsbesuch einzuladen.

Würdigung der französischen Unterstützung

König Mohammed VI. äußerte seine Dankbarkeit für die klare und starke Position Frankreichs zur marokkanischen Sahara. Der König betonte, dass Frankreichs Unterstützung entscheidend ist, um die internationale Dynamik zugunsten der marokkanischen Souveränität zu verstärken. Frankreich erkennt Marokkos Rechtsansprüche und uralte Rechte an und unterstützt den von Marokko 2007 vorgeschlagenen Autonomieplan als einzigen Weg zur Lösung des regionalen Konflikts.

Engagement für eine gemeinsame Lösung

Durch die entschlossene Haltung Frankreichs, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu handeln, können beide Nationen zusammenarbeiten, um eine Lösung im Rahmen der Vereinten Nationen zu finden. Diese Lösung soll die uneingeschränkte Souveränität Marokkos über seine Sahara gewährleisten. Der König stellte fest, dass das marokkanische Volk sich der Bedeutung dieser Entscheidung von einem ständigen Mitglied des Sicherheitsrates bewusst ist.

Positiver Ausblick auf die bilateralen Beziehungen

Angesichts der positiven Dynamik der bilateralen Beziehungen eröffnen sich für Frankreich und Marokko vielversprechende Perspektiven in verschiedenen strategischen Sektoren. Dies stärkt die außergewöhnliche Partnerschaft, die seit Jahrzehnten auf Freundschaft und Vertrauen basiert. Die Zusammenarbeit wird als essentielle Basis für zukünftige gemeinsame Projekte anerkannt.

Einladung des französischen Präsidenten

König Mohammed VI. lud Präsident Emmanuel Macron zu einem Staatsbesuch in Marokko ein. Die Termine sollen diplomatisch festgelegt werden. Diese Einladung ist ein Zeichen der fortgesetzten und wachsenden Freundschaft sowie der gemeinsamen Verpflichtung zur Zusammenarbeit in mehreren Schlüsselsektoren.

Firmenkontakt:
MAROKKO ZEITUNG
khalid drawi
kronestrasse 72
10117 Berlin
E-Mail: khalid.drawi@gmail.com
Telefon: 01638107098
Homepage: https://www.marokkozeitung.de


Firmenbeschreibung:
Willkommen auf unserer Online-Plattform, der "Marokko Zeitung".

Pressekontakt:
Khalid Drawi
khalid drawi
kronestrasse 72
10117 Berlin
E-Mail: khalid.drawi@gmail.com
Telefon: 01638107098
Homepage: https://www.marokkozeitung.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.