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Erbrecht bei Trennung und Scheidung

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 25.11.2016 09:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Erbrecht bei Trennung und Scheidung

Erbrecht bei Trennung und Scheidung
Eine gescheiterte Ehe hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Der gesetzliche Erbanspruch des überlebenden Ehegatten erlischt schon, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach der gesetzlichen Erbfolge ist der überlebende Partner beim Tod des Ehegatten erbberechtigt. Viele Ehen sind heute aber kein Bund fürs Leben mehr. Die Trennung der Eheleute hat auch Einfluss auf das Erbrecht des Ehepartners, das nicht erst mit der rechtskräftigen Scheidung der Ehe erlischt.

Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist bereits dann ausgeschlossen, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt bzw. ihr zugestimmt hat. Die Voraussetzungen für die Scheidung liegen in der Regel dann vor, wenn das Ehepaar bereits seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt hat und die Ehepartner die Scheidung beantragt bzw. ihr zugestimmt haben. Lebt das Ehepaar schon seit drei Jahren getrennt, liegen die Voraussetzungen für die Scheidung auch gegen den Willen eines Partners vor. Auch dann ist der Erbanspruch verloren.

Das geht auch aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 2 Wx 122/11). In dem konkreten Fall lebten die Eheleute seit einigen Jahren getrennt. Der Ehemann und spätere Erblasser hatte sowohl 1995 als auch 2002 die Scheidung beantragt. Die Anträge sind der Ehefrau auch zugegangen. Allerdings hatte der Ehemann beide Male die Scheidung nicht weiter betrieben. Nach seinem Tod beantragten sowohl seine Eltern als auch seine Ehefrau einen Erbschein.

Das OLG Köln entschied, dass das Erbrecht der Ehefrau erloschen sei. Der Erblasser habe seine Scheidungsanträge nicht zurückgenommen. Auch das Nichtbetreiben des Scheidungsverfahren durch den Erblasser könne nicht als Rücknahme der Anträge gewertet werden, zumal der Erblasser seinen Scheidungswillen mit dem zweiten Scheidungsantrag erneut geäußert habe. Die Voraussetzungen für die Scheidung hätten vorgelegen. Eine Ehe könne endgültig als gescheitert angesehen werden, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

Bei Trennungen und Scheidungen von Ehepaaren sollten immer auch die erbrechtlichen Konsequenzen beachtet werden. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können rund um das Thema Nachlass beraten.

https://www.grprainer.com/branchen/private-clients/erbrecht.html (https://www.grprainer.com/branchen/private-clients/erbrecht.html)

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