Höllerer + Bayer präsentiert LMS-TAS Softwarelösung - Kostenlose Pressemitteilungen – Der Weg zum Erfolgreichen Marketing mit unserem Presseverteiler!
Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.
Pressemeldung von: Höllerer+Bayer GmbH - 02.06.2016 14:04 Uhr Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
LMS-TAS Software für Terminal Automation Systeme
LMS-TAS
Das Unternehmen Höllerer+Bayer GmbH kündigt zum 2. Quartal 2016 ihre Softwarelösung LMS-TAS (Terminal Automation System) für die eichfähige Verladung von losen und flüssigen Produkten mit überwachter Dosierung an.
Durch die Anbindung der Dosiersysteme der Firma IBS Batchcontrol (http://www.ibs-batchcontrol.com) mit Massedurchflussmesser wird ein automatisierter Verladebetrieb mit Belegerstellung ermöglicht. Die Verladefreigabe ist mit Codenummer gesichert.
Die Software zeichnet sich durch eine flexible, integrierte Auftragsverwaltung und Disposition sowie umfangreiche Beleg- und Statistikfunktionalitäten aus. Eine Remoteüberwachung der Anlage und Protokollierung der Verladetätigkeiten ist ebenfalls integriert.
Eine Demoversion der Sotftware steht bereits jetzt kostenlos zum Download zur Verfügung.
Mehr Informationen unter www.tas-software.de (http://www.tas-software.de)
Firmenbeschreibung: Die Firma Höllerer+Bayer aus Bobingen bei Augsburg hat sich auf Software- und Systemlösungen in den Bereichen Versandautomation, Warenumschlag, Verladesysteme und Lösungen für Logistik und Transport spezialisiert. Branchenschwerpunkte bilden die Abfallwirtschaft, der Agrarsektor, die Schüttgutindustrie und die chemische Industrie.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen. Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.