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Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung

Pressemeldung von: Fröhlich PR GmbH i. A. des BVI - 06.08.2024 14:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Unwetterschäden absichern: BVI rät Wohnungseigentümern zu Elementarschadenversicherung
BVI-Präsident Thomas Meier (Bildquelle: Dominik Pfau. Abdruck zu Pressezwecken freigegeben)
Starkregen, Gewitter, Hagel - infolge des Klimawandels müssen Wohnungs- und Hauseigentümer damit rechnen, dass sich Extremwetterereignisse häufen. Umso wichtiger ist es, Immobilien hinreichend gegen Schäden abzusichern. Eine Gebäudeversicherung genügt da meist nicht, betont Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V. Der Verband rät zu einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung und fordert, sie für
Wohnungseigentümergemeinschaften zur Pflicht zu machen.

"Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt Wohnungseigentümergemeinschaften zwar eine Grundausstattung an Versicherungen vor, die vorhanden sein muss", erklärt Meier. Dazu gehörten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, eine Feuerversicherung sowie eine verbundene Gebäudeversicherung für alle Haupt- und Nebengebäude. Dadurch sind gewisse Schäden, die an der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen können, größtenteils abgedeckt. "Doch eine Gebäudeversicherung allein sichert nicht ausreichend gegen schwere Naturereignisse ab", warnt der Immobilienexperte. Wollen sich Wohnungseigentümergemeinschaften vor den finanziellen Folgen eines Unwetters schützen, brauchen sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. "Angesichts des steigenden Risikos von Extremwetter ist diese Versicherung im Wohnungseigentum unerlässlich. Da sollte auf keinen Fall am falschen Ende gespart werden", empfiehlt der BVI-Präsident.

BVI fordert Pflicht zur Elementarschadenversicherung

Seit dem vergangenen Jahr wird in der Politik wieder vermehrt diskutiert, ob auch die Elementarschadenversicherung im Wohneigentum Pflicht werden sollte. Gegenstimmen kritisieren, dass eine weitere Pflichtversicherung das Wohnen zusätzlich verteuere. BVI-Präsident Thomas Meier hält dennoch eine Elementarschadenversicherung für dringend notwendig: "Ein schweres Unwetter oder eine Überschwemmung kann das Zuhause irreparabel zerstören - Schäden im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind keine Seltenheit." Die umfassende Absicherung sei essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren und den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.

Darauf sollten Wohnungseigentümer achten

In der Regel wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung angeboten. Oftmals gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze, die in den Verträgen vereinbart ist. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höchstentschädigung auch dem Wert des Gebäudes entspricht oder einen möglichst hohen prozentualen Anteil davon abdeckt, rät der BVI. Werterhöhende Baumaßnahmen, beispielsweise energetische Sanierungen, sollten dem Versicherer deshalb stets angezeigt werden. Ebenfalls wichtig beim Abschluss von Versicherungsverträgen sei der Unterversicherungsverzicht. Dieser schützt vor der Kürzung der Entschädigungsleistung, falls die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts ist.
"Wohnungseigentümergemeinschaften, die von einer professionellen Immobilienverwaltung gemanagt werden, brauchen sich um diese Feinheiten jedoch nicht zu kümmern", erläutert Meier. Das übernehme in der Regel der Verwalter. Er sorgt auch dafür, dass der Leistungskatalog zur Immobilie passt und gegebenenfalls aktualisiert wird. Typische Leistungen einer Elementarschadenversicherung sind etwa: Trockenlegung der feucht gewordenen Gebäudeteile, Reparatur und Sanierung von Beschädigungen am Gebäude, Abriss der Immobilie und Neubau eines gleichwertigen Objekts, Ausgleich der Kosten für eine vorübergehende Unterbringung während der Reparaturarbeiten, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen bei einem vermieteten Haus.

Wohngebiete mit erhöhtem Risiko

Da die Absicherung derzeit noch nicht obligatorisch ist, fragen sich viele Hausgemeinschaften, wann eine Elementarschadenversicherung unabdingbar ist. Die Einschätzung des BVI: Niemand ist vollständig vor Elementarschäden geschützt, selbst wenn auf den ersten Blick kein offensichtliches Risiko besteht. Starkregen kann innerhalb weniger Stunden dazu führen, dass Keller überflutet werden und Gebäude Schaden nehmen. Daher ist eine Elementarversicherung immer sinnvoll. Besonders wichtig wird sie, wenn für ein Wohngebiet ein konkretes Risiko besteht, etwa wenn es in der Nähe eines Flusses oder Sees, nahe einem Berg, an einem Hang oder in einem Gebiet mit starken Schneefällen liegt.

Firmenkontakt:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Robert Borsch
Littenstraße 10
10179 Berlin
E-Mail: robert.borsch@bvi-verwalter.de
Telefon: 030 280460-07
Homepage: https://bvi-verwalter.de


Firmenbeschreibung:
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit 1983 professionelle Unternehmen aus der Immobilienverwaltung. Insgesamt gehören dem Verband rund 800 Hausverwaltungen an, die über 1,4 Millionen Einheiten betreuen und damit rund 15 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die von den Verbandsmitgliedern verwalteten Vermögenswerte in der Immobilienwirtschaft betragen über 140 Milliarden Euro. Thomas Meier ist seit mehr als 20 Jahren Präsident des BVI.

Pressekontakt:
Fröhlich PR GmbH i. A. des BVI
Bianka Wurstbauer
Alexanderstraße 14
95444 Bayreuth
E-Mail: b.wurstbauer@froehlich-pr.de
Telefon: 09217593558
Homepage: https://bvi-verwalter.de

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