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ARAG Verbrauchertipps zu aktuellen Himmelsereignissen

Pressemeldung von: redaktion neunundzwanzig - 17.03.2015 17:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Meteorit/Sonnenfinsternis Wer zahlt bei Meteoriteneinschlag? Der in Süddeutschland am sonntäglichen Nachthimmel beobachtete Lichtschweif ist nach Einschätzung von Astronomen ein Meteor gewesen. Er zog über den Bodensee und über die Schweiz. So ein Ereignis gibt es nach Expertenmeinung alle paar Jahre über Europa. Schäden sind dabei äußert selten. Die meisten Bruchstücke verglühen beim Eintritt in die Erdatmosphäre oder schlagen in unbewohnten Gebieten oder im Meer ein. Wenn aber doch einmal ein Himmelskörper auf einem Eigenheim niedergeht oder den Pkw beschädigt, zahlt oft die Versicherung. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung unterscheidet Trümmer- und Brandschäden. Direkte Schäden, die ein Meteoriteneinschlag am Gebäude oder am Hausrat verursacht, sind oft nicht abgedeckt. Meist führt ein Meteoriteneinschlag aber zu einem Brand; für die Brandschäden kommt die Wohngebäude- bzw. die Hausratversicherung dann auf, so ARAG Experten. Verursachen Meteroriten Schäden am Kfz, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Die Teilkaskoversicherung zahlt Glasbruchschäden, die etwa durch eine Druckwelle entstanden sind; außerdem im Fall eines durch den Meteoriteneinschlag entstandenen Brandes des Fahrzeugs. Personenschäden sind ebenfalls versichert. Nach Definition des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsbeschädigung erleidet. Und dieser Fall besteht bei einem Meteoriteneinschlag zweifelsfrei. Download des Textes: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/ Vorsicht beim Blick in die Sonne Am 20. März erwartet uns ein weiteres Himmelsschauspiel - eine totale Sonnenfinsternis. In einem etwa 400 Kilometer schmalen Streifen auf dem Nordatlantik wird es für etwas mehr als zwei Minuten komplett dunkel. Bei gutem Wetter sind dann die Sterne zu sehen. Wer sich allerdings nicht mit einem Schiff oder Boot im totalen Mondschatten befindet, sondern in Deutschland bleibt, sieht immerhin noch eine partielle Sonnenfinsternis, bei der die Sonnenscheibe zu zwei Drittel bis drei Viertel vom Mond bedeckt wird. Ein Ereignis, das viele Interessierte sich nicht entgehen lassen wollen. Doch Vorsicht: Das Ereignis sollte man auf keinen Fall ohne Schutz anschauen, warnen ARAG Experten! Augenschäden bis hin zur Blindheit könnten die Folge sein. Augenärzte und Optiker raten zum Gebrauch von speziellen Sonnenfinsternis-Brillen oder zum Besuch von Sternwarten. Eine normale Sonnenbrille als Schutz reicht nicht. Denn dringt das Licht der Sonne ins Auge, trifft es mit hoher Energie auf die Netzhaut. Download des Textes: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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Brigitta Mehring
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
E-Mail: thomas@redaktionneunundzwanzig.de
Telefon: 0221-92428215
Homepage: http://www.ARAG.de

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